Barrierefreiheit ab Juni 2025: Was das BFSG für digitale Angebote bedeutet – und wie edoobox hilft

3.4.2025
News

Ab dem 28. Juni 2025 wird das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland voll wirksam. Dieses Gesetz schreibt vor, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen – darunter auch Websites – barrierefrei sein müssen. Das Ziel dahinter: Menschen mit Behinderungen sollen uneingeschränkt am digitalen Leben teilhaben können​. Für Anbieter digitaler Dienstleistungen bedeutet dies eine gesetzliche Verpflichtung, ihre Online-Angebote so zu gestalten, dass niemand aufgrund von Barrieren ausgeschlossen wird. Wer die Anforderungen ignoriert, riskiert behördliche Maßnahmen und Bußgelder von bis zu 100.000 €. Gleichzeitig bietet die barrierefreie Gestaltung eine Chance: Sie verbessert die Benutzerfreundlichkeit für alle Kunden (z.B. auf mobilen Geräten oder für ältere Personen) und demonstriert Verantwortungsbewusstsein – ein Vertrauensbonus für Ihr Unternehmen.

edoobox online Buchungssystem mit dem Accessibility-Tests (Google Lighthouse) einen Wert von 100 %

Neue Anforderungen durch das BFSG an digitale Dienstleistungen

Das BFSG ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie (2019/882)​ und markiert einen Meilenstein für digitale Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft. Künftig müssen Unternehmen ihre digitalen Produkte und Services so anbieten, dass sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind​. Konkret orientieren sich die Vorgaben an etablierten Standards wie der EU-Norm EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Level AA). Diese definieren genau, was eine Website oder Web-Anwendung leisten muss, um als barrierefrei zu gelten.

Welche neuen Anforderungen kommen auf Sie zu? Im Kern geht es darum, digitale Inhalte und Funktionen so zu gestalten, dass sie von allen Nutzern gleichermaßen wahrgenommen und bedient werden können. Wichtige Aspekte dabei sind unter anderem:

  • Wahrnehmbarkeit der Inhalte: Stellen Sie sicher, dass Texte und Bedienelemente gut lesbar sind. Dazu gehören ausreichend hohe Kontraste zwischen Text und Hintergrund, anpassbare Schriftgrößen und Alternativtexte für Bilder, damit z.B. Screenreader Grafiken beschreiben können​.
  • Bedienbarkeit für alle: Nutzer müssen Ihr Angebot ohne Hürden navigieren können. Eine einfache, konsistente Navigation und die Bedienbarkeit aller Funktionen per Tastatur (nicht nur per Maus) sind unerlässlich​. Auch mit assistiven Technologien wie Sprachsteuerung oder speziellen Eingabegeräten muss die Steuerung möglich sein.
  • Verständlichkeit von Inhalten und Abläufen: Sowohl die Informationen selbst als auch die Bedienung sollen verständlich sein. Verwenden Sie klare Sprache und eine logische Struktur mit Überschriften, Absätzen und Listen. Komplexe Sachverhalte sollten, wenn möglich, in einfacher Sprache erklärt werden. Einheitliche Begriffe und Menüs helfen Nutzern, sich zurechtzufinden​.
  • Robuste Kompatibilität: Ihre Website sollte technisch so umgesetzt sein, dass sie mit verschiedenen Browsern, Geräten und Assistenztechnologien zuverlässig funktioniert. Dazu zählt insbesondere die Kompatibilität mit Screenreadern, Vergrößerungssoftware und anderen Hilfsmitteln​. Sauberes HTML, ARIA-Rollen und standardkonforme PDF-Dokumente stellen sicher, dass auch zukünftige Technologien Ihre Inhalte erfassen können.

Diese Anforderungen mögen auf den ersten Blick anspruchsvoll wirken. Doch keine Sorge – mit edoobox haben Sie einen starken Partner, der Sie bei der Umsetzung unterstützt. Im nächsten Abschnitt zeigen wir, wie unsere Lösung Ihnen hilft, alle BFSG-Kriterien zu erfüllen.

Edoobox als barrierefreie Lösung für Ihr Angebot

Modernes Design für maximale Barrierefreiheit: Edoobox hat bereits proaktiv auf die kommenden Anforderungen reagiert und sein System grundlegend modernisiert. Die neue Benutzeroberfläche basiert auf Bootstrap 5, einem modernen Webframework, das von Haus aus auf Zugänglichkeit ausgelegt ist. Dadurch erreicht edoobox in automatischen Accessibility-Tests (Google Lighthouse) einen Wert von 100 % – ein Indikator für die hohe technische Barrierefreiheit unserer Plattform. Für Sie bedeutet das: Wenn Sie edoobox nutzen, profitieren Sie sofort von einer zeitgemäßen, barrierearmen Umgebung, ohne selbst von Grund auf programmieren zu müssen.

Barrierearme Gestaltungselemente in edoobox: Unser neues Design wurde mit Fokus auf Usability und Accessibility entwickelt. Konkret bietet edoobox unter anderem:

  • Kontrastreiche Farben und klare Schrift: Die Farbgebung und Typografie erfüllen die empfohlenen Kontrastwerte, damit Texte auch von sehbehinderten Personen gut erkannt werden können.
  • Einfache, übersichtliche Navigation: Eine klare Seitenstruktur und gut erkennbare Navigationsmenüs erleichtern allen Nutzern die Orientierung. Wichtig: Auch mit der Tastatur kann durch sämtliche Menüs und Formulare navigiert werden, was z.B. Nutzer ohne Maus oder mit Screenreadern einschließt.
  • Tastatursteuerung aller Funktionen: Ob Kursauswahl, Buchungsformular oder Buttons – sämtliche Bedienelemente sind so entwickelt, dass sie vollständig per Tastatur bedienbar sind (Tabulator-Fokus, Enter zum Auslösen etc.). Dies entspricht den WCAG-Vorgaben zur Tastaturbedienbarkeit und hilft auch Nutzern, die alternative Eingabegeräte verwenden​.
  • Screenreader-Kompatibilität: Unter der Haube setzt edoobox auf semantisches HTML und ARIA-Attribute. Das bedeutet, gängige Screenreader können die Struktur und Inhalte der Seiten einwandfrei interpretieren (z.B. werden Formularfelder mit passenden Labels versehen). Nutzer mit Sehbehinderung erhalten so alle Informationen vorgelesen und können Buchungen selbstständig durchführen.

Dank dieser Maßnahmen erfüllt edoobox einen Großteil der einschlägigen Web-Zugänglichkeitskriterien bereits out-of-the-box​. Als Anwender unseres Systems müssen Sie sich um die technische Barrierefreiheit also keine Sorgen machen – wir halten die Plattform kontinuierlich auf dem neuesten Stand der Standards.

Barrierefreie Inhalte: Ihre Mithilfe ist gefragt. Technik allein genügt aber nicht; auch die von Ihnen bereitgestellten Inhalte spielen eine wichtige Rolle für die Barrierefreiheit. Edoobox unterstützt Sie hierbei mit den notwendigen Funktionen und Hinweisen. Zum Beispiel können Sie für jedes Bild, das Sie in Ihre Kursbeschreibung hochladen, einen Alternativtext hinterlegen – so wird aus einem Foto beispielsweise “Teilnehmende einer Schulung lachen in die Kamera” für Screenreader-Nutzer ein verständlicher beschreibender Text. Wir empfehlen Ihnen außerdem: Strukturierten Sie längere Kursbeschreibungen mit Überschriften und Listen, anstatt bloß Fließtext zu verwenden. Eine klare inhaltliche Gliederung erhöht die Lesbarkeit und Verständlichkeit für alle. Falls Sie Dokumente (z.B. PDF-Broschüren oder Formulare) zum Download anbieten, achten Sie darauf, dass diese barrierefrei aufbereitet sind – also mit korrekten PDF-Tags, Überschriften und Alt-Texten innerhalb des Dokuments. Unser Team berät Sie gern, wie Sie solche Dokumente erstellen oder vorhandene Dateien optimieren können. Durch diese inhaltlichen Maßnahmen stellen Sie sicher, dass Ihr Gesamtangebot – von der Plattform bis zum Content – vollständig BFSG-konform ist.

Optionaler Service: Individuelle Bootstrap-Integration durch edoobox

Jedes Unternehmen hat unterschiedliche Webseiten und Designvorgaben. Falls Sie individuelle Anpassungen benötigen, um edoobox nahtlos in Ihre bestehende Website zu integrieren, bieten wir einen optionalen Integrations-Service an. Im Rahmen dieses (kostenpflichtigen) Angebots übernimmt unser Experten-Team die Einbindung des neuen Bootstrap-5-Designs in Ihre Web-Präsenz und passt Farben, Schriften und Layout bei Bedarf an Ihr Corporate Design an – selbstverständlich ohne die Barrierefreiheit zu beeinträchtigen. Sie erhalten somit eine maßgeschneiderte Lösung: Ihr Online-Buchungsportal fügt sich optisch perfekt in Ihre Website ein und erfüllt zugleich alle BFSG-Anforderungen. Dieser Service ist ideal für Kunden, die keine eigene Webagentur beauftragen wollen oder die sicherstellen möchten, dass wirklich alle technischen Vorgaben korrekt umgesetzt sind. Sprechen Sie uns einfach darauf an – wir finden eine Lösung, die zu Ihren Bedürfnissen passt.

Fazit: Jetzt handeln – wir unterstützen Sie dabei!

Die Uhr tickt: Bis Juni 2025 sollten Ihre digitalen Angebote barrierefrei gestaltet sein, damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind und all Ihren Kunden ein zugängliches Erlebnis bieten. Mit edoobox haben Sie bereits einen großen Schritt in Richtung gesetzeskonforme und zukunftssichere Kursverwaltung getan. Unsere Plattform nimmt Ihnen den Großteil der technischen Umsetzung ab und gibt Ihnen Empfehlungen für barrierearme Inhalte.

Barrierefreiheit ab Juni 2025: Was das BFSG für digitale Angebote bedeutet – und wie edoobox hilft
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